Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Als Mensch mit einer psychischen Erkrankung hat man im Alltag viele Hürden und auch oftmals gesundheitsbezogene Kosten. Dazu zählen u.a. Medikamente, Krankenhausaufenthalte, alternative Therapien, Beratungen, Selbsthilfegruppen, Präventionsmaßnahmen, Assistenzhund, räumliche Anpassung, Körpertherapie, Achtsamkeitskurse. 

Nachfolgend finden Sie Anlaufstellen, um sich finanzielle Unterstützung einzuholen. Finanzielle Unterstützung allein kann dem Leid nicht gerecht werden und verursachtes Leid nicht rückgängig machen.

Opferhilfe
 

 

Opferhilfeeinrichtungen widmen sich gemeinsam dem Ziel, Betroffene von Straftaten wirksam zu unterstützen. Dies beinhaltet die psychische, finanzielle und organisatorische Unterstützung. Außerdem werden Menschen unterstützt, die Anträge bearbeiten oder Strafanzeigen stellen möchten.

Zuzahlung / Bescheinigung chronisch krank
 

Um die Zuzahlungspflicht bei gesetzlich Versicherten von 2% auf 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zu senken, benötigt man von einer Ärzt:in eine Bescheinigung als chronisch krank. Chronisch krank ist man, wenn man seit min. einem Jahr in ärztlicher Behandlung ist. Diese kann man bei der Krankenkasse einreichen und damit reduziert sich die Grenze automatisch.

Zu den Zuzahlungen zählen u.a. die Rezeptpauschale und  Krankenhaustagesatz von 10€ für max. 28 Tage im Jahr.

Tipp: Fahrtkosten in Krankenhäuser oder zu Therapien werden teilweise übernommen. Fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse nach.

Opferentschädigungs-gesetz (OEG) / Soziales Entschädigungsrecht ab den 01.01.2024

Das Opferentschädigungsgesetz ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten. Das neue soziale Entschädigungsrecht hat dieses abgelöst. Folgende Leistungen wurden beim OEG geregelt: Heil- und Krankenbehandlung, Pflegeleistungen, Hilfsmittel (z. B. Prothesen, Zahnersatz, Rollstuhl), Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene, Bestattungs- und Sterbegeld, zusätzliche fürsorgerische Leistungen bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit (z. B. Hilfe zur Pflege, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt). 

Das neue soziales Entschädigungsrecht soll in Zukunft Leistungen für Opfer schneller, präziser und besser auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet werden.

Es ist notwendig, Anzeige gegen den/die Täter:innen zu erstattet. Es werden auch Ausnahmefälle gestattet, aber nur, wenn eine Strafanzeige nicht zumutbar ist. Dieser Fall ist immer ein Einzelfall.

Pflegegrad

Ein Pflegegrad wird erteilt, wenn ein Mensch in der Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Es gibt 4 Pflegegrade:

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. 

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit. 

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit. 

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit. 

Psychische Erkrankungen werden immer mehr anerkannt und auch als Pflegegrund gesehen. 

Stiftungen

Es gibt einige Stiftungen, die sich auf die Förderung von psychisch kranken Personen konzentrieren. Es gibt die Möglichkeit, individuell finanzielle Unterstützung bei diesen anzufragen, sofern Unterstützungsbedarf notwendig ist. 

Als Beispiel ein Assistenzhund: dieser wird leider nicht von den Krankenkassen finanziert und muss aus eigenen Mitteln gezahlt werden. Hierbei ist es sinnvoll, mit den direkten Kosten auf die Stiftung zuzugehen und einen Plan vorzuzeigen, mit welchen Mitteln die Kosten gedeckt werden sollen. 
 

Fonds Sexueller Missbrauch

Betroffene haben die Möglichkeit, Leistungen in Form von Sachleistungen zu beantragen, um die Auswirkungen von Folgebeeinträchtigungen sexueller Gewalt zu mildern. Dies kann beispielsweise Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Hilfsgegenstände umfassen. Die Leistungen müssen darauf ausgerichtet sein, die Folgen sexualisierter Gewalt abzumildern.

Die Tat-/en müssen vor dem 01.05.2013 geschehen sein. 

Kirche

Falls Ihnen im kirchlichen Kontext etwas zugestoßen ist, bietet sowohl die katholische, als auch die evangelische Kirche die Möglichkeit auf Anerkennung des erlittenen Leids und dieses durch finanzielle Unterstützung bestmöglich zu lindern.

Die Zahlungen sind freiwillige Leistungen und es besteht kein Rechtsanspruch.

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