Nachfolgend finden Sie Tipps, um einen (geeigneten) Therapieplatz zu finden:
Hier kann man eine sehr präzise Suche nach Therapeut:innen durchführen. Einige Filter sind u.a. Geschlecht der Therapeut:in, Methoden, Einzel-/Gruppentherapie.
Auch wenn Sie nicht bei der Techniker Krankenkasse versichert sind, können Sie diesen Ärzteführer nutzen. Hier kann man die Methode und den Ort der Therapie wählen und es werden die passenden Therapeut:innen angezeigt. Wenn man auf einen Eintrag geht, wird hier auch die Barrierefreiheit und Sprachkenntnisse angezeigt.
Es gibt u.a. folgende zwei Anbieter, die Psychotherapie online anbieten.
Die Terminvergabe ist deutlich schneller als bei örtlichen Therapien.
Die Kosten werden bei einigen Krankenkassen übernommen und sogar direkt mit denen abgerechnet. Bei manchen müssen die Kosten von der Krankenkasse im Vorfeld genehmigt werden.
Die Terminservicestelle ist unter der Telefonnummer 116117 erreichbar. Dort kommt erstmals eine AB-Ansage, die Sie durch die Punkte navigiert.
Ihnen steht eine Therapeutische Sprechstunde zu und diese wird schnellstmöglich vermittelt.
Allerdings bedeutet dies noch nicht, dass Sie bei der Therapeut:in auch einen Therapieplatz bekommen; auch wenn das in einigen Fällen möglich ist.
In erster Linie ist der Termin zur Abklärung der Symptome und eventuelle Diagnostik da.
Dabei wird besprochen, wie der weitere Therapieweg fortlaufen kann und Ihnen wird je nach Therapeut:in eine Liste mit Therapieplätzen gegeben.
Gesetzliche Krankenkassen sind in der Pflicht flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten. Ist dies nicht der Fall, dürfen Versicherte auch eine Therapie ohne Kassensitz antreten. Voraussetzung dafür ist, dass man sich nachweislich um einen Therapieplatz bemüht hat. Dieses sollte mit Mitschriften von den Telefonaten oder Mailkontakten geschehen: Datum & Uhrzeit jeder Kontaktaufnahme und entsprechender Rückmeldung und das Resultat des Kontaktes.
Es gibt keine einheitliche Regelung, wie die Kostenerstattung zu beantragen ist, weshalb jeder Fall eine Einzelfallentscheidung ist. Dies führt dazu, dass einige Anträge abgelehnt werden. Dort ist es zu empfehlen, einen Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist einzulegen.
Des Weiteren lohnt es sich, sich eine Dringlichkeitsbescheinigung vom Arzt auszustellen, damit sich die Chancen auf einen Therapieplatz erhöhen.
Ähnlich wie bei psych-info kann man hier eine detaillierte Suche vornehmen. Die Arztauskunft gehört zu der Ärztekammer und kassenärztlicher Vereinigung. Bei der Suche ist noch zu erwähnen, dass man den Wochentag und Uhrzeit auswählen kann, wann die Therapeut:innen Sprechstunden haben.
Es gibt Hausärzt:innen, die im psychischen Bereich speziell ausgebildet oder sensibilisiert sind. Meistens kann man dies auf der Internetseite einsehen. Auch wenn die Hausärzt:innen nicht speziell weitergebildet sind, sind viele Ärzt:innen einfühlsam und können einem noch weitere Tipps auf den Weg geben.
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